top of page
Sonnenuntergang in den Bergen

Psychotherapie Persönlichkeitsentwicklung Mediation

Beratungsangebot

Psychotherapie

Bei Stresserkrankungen, AD(H)S, Schulverweigerung, Ängsten, Zwang und Depressionen.

Als eidg. anerkannter Kinder- & Jugendpsychotherapeut rechne ich mit einer ärztlichen Anordnung direkt über die Krankenkasse ab.

Persönlichkeitsentwicklung

Möchten Sie Ihre Verhaltens- und Denkmuster verändern, Ihren Grundstress reduzieren, die Frusttoleranz erhöhen und Ihr Schlafverhalten verbessern?

Mit einer ärztlichen Anordnung wird direkt über die Grundversicherung abgerechnet, ansonsten über die Zusatzversicherung.

Mediation

Bei Konflikten zwischen Schule, Behörden und Eltern sowie bei Familien- und Paar Konflikten.

Mit einer ärztlichen Anordnung wird direkt über die Grundversicherung abgerechnet, ansonsten über die Zusatzversicherung.

Kosten

Mit einer ärtzlichen Anordnung

Mit einer ärztliche Anordnung bezahlt die Grundversicherung die psychologische Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung (d.h., erst muss Ihre Franchise
aufgebraucht sein, danach bleibt der Selbstbehalt von 10% bestehen).

Diese Anordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder im Falle von Kindern der Kinderarzt, die Kinderärztin aus. Auch PsychiaterInnen, sowie ÄrztInnen mit einer SAPPM-Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung
ausstellen.

Eine Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie durch den/die anordnende/n ÄrztIn erneuert werden.

Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch eine/n PsychiaterIn.

Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt anordnen und dauert maximal 10 Sitzungen.

Termine, die vom Patienten weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt.

Ohne ärtzliche Anordnung

Ohne ärtzliche Anordnung belaufen sich die Kosten auf CHF 180.- pro 60 Minuten.

Die meisten Zusatzversicherungen bezahlen einen Grossteil der Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung vorgängig über die Kostenübernahme.

Termine, die vom Patienten weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden, werden in Rechnung gestellt

bottom of page